Der Eigentümer eines Baumes ist auch für seine Verkehrssicherheit verantwortlich, d.h. er muss dafür Sorge tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren ausgehen.
Baumkontrolle und Baumpflege sollen als funktionelle Einheit verstanden werden, da eigentlich erst mit der Abnahme der baumpflegerischen Maßnahmen die Kontrolle beendet werden kann.
Diese Kontrolle führen wir gemäß der FLL Baumkontrollrichtlinie durch. Hierbei wird der gesamte Baum auf verdächtige Umstände wie z.B. Pilzbefall, Höhlungen, abgestorbene Äste oder Vergabelungen untersucht.
Als baumpflegerische Maßnahmen sind Totholzbeseitigung, Kroneneinkürzung oder der Einbau einer Kronensicherung aus Spezialseilen möglich.
Auf diese Weise können auch große und zum Teil geschädigte Bäume noch lange Zeit erhalten werden.
Alle Kontrollen werden dokumentiert und bei Bedarf ein Baumkataster größerer Bestände angelegt.